Caritas, Rotes Kreuz und Diakonie haben am Montag fundamentale Kritik an den von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen im Asylrecht geübt.
Es drohe die Aushebelung von Grundrechten und der Ausnahmezustand ohne realen Notstand, hieß es in einer Pressekonferenz. Und dies nur für "das Überleben einer überforderten Regierungsmannschaft", wie Diakonie-Direkter Michael Chalupka meinte.
"Diese Bundesregierung droht einen gewaltigen Fehler zu machen", sagte auch Caritas-Präsident Michael Landau, der speziell an den designierten neuen Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) appellierte. Er fürchte, dass sich die Regierungsparteien absolut nicht der Tragweite ihres Tuns bewusst seien. Mit dem geplanten Einbringen einer so weit reichenden Asylrechtsnovelle mittels Abänderungsantrag im Innenausschuss - und damit ohne Begutachtung - drohe die "faktische Abschaffung des Asylrechts".
Wie zuletzt Kardinal Christoph Schönborn im Namen der katholischen Bischofskonferenz sagte auch Landau: "Asyl ist ein heiliges Recht." Er richtete einen Appell an die Abgeordneten, sich bewusst zu machen, dass hier auch in die Europäische Grundrechtecharte, die Menschenrechtskonvention und wohl auch in die Bundesverfassung eingegriffen werde.
Dass Österreich künftig Asylanträge unter Berufung auf einen - so Landau - "angeblichen Notstand" nur noch in Ausnahmefällen annehmen will, kritisierte er ebenso, wie die geplanten Anhaltezentren an der Grenze. Dass dort Grundrechte gewährleistet wären "muss zumindest bezweifelt, ich glaube, es kann ausgeschlossen werden". Die Begründung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit sei nicht nachvollziehbar.
"Gefordert ist jetzt Sachlichkeit, nicht Untergangsgerede", so Landau Richtung ÖVP und SPÖ. Er warnte vor einem gefährlichen Präzedenzfall. "Menschenrechte sind keine Schönwetterrechte. Ihre Bedeutung erhalten sie erst in Zeiten der Krise."
Ganz ähnlich sah das Werner Kerschbaum, Generalsekretär des Roten Kreuzes. Man könne Schutzbestimmungen, die für Zeiten der Krise geschaffen seien, nicht genau dann aushebeln, wenn diese Krisen auftreten, meinte er. Kritik übte er auch an den geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug, denn hier gehe es um weit geringere Zahlen als insinuiert. Außerdem gehe es hier um einen wesentlichen Bestandteil einer gelungenen Integration.
Wütend und enttäuscht zeigte sich Chalupka. "Wir sprechen von der Abschaffung des Asylrechts in Österreich, unabhängig vom Grad der Schutzbedürftigkeit", sagte er. Einerseits werde die Ausrufung des Ausnahmezustands per Notstandsverordnung ohne jegliche Kriterien ermöglicht, gleichzeitig schaffe man paradoxerweise aber eine Maßnahme, die kaum wirksam sein und ein Vehikel zur Schlepperförderung sein werde. Dies deshalb, weil nur bei einem Antrag innerhalb Österreichs die Chance auf ein Asylverfahren und damit einen Verbleib im Lande bestehen wird.
An die Abgeordneten stellte Chalupka die Frage, "ob sie ein Notstandsgesetz, das keinen Notstand zur Grundlage hat, mit ihrem Gewissen vereinbaren können". Ähnlich dramatisch formulierte es Landau. "Es wird ein Schlepperförderungsprogramm sein." Und: "Es wird wieder Tote geben."
(APA 11.4.2016)