Unterbringung von Flüchtlingen
Die Flüchtlingshäuser der Caritas Steiermark beherbergen Asylwerber*innen und anerkannte Flüchtlinge (bis zu vier Monate nach der Anerkennung) im Rahmen der Grundversorgung im Auftrag des Landes Steiermark.
Diese Grundversorgung beinhaltet die Bereitstellung einer Unterkunft, Krankenversicherung, die Auszahlung des monatlichen Lebensbedarfes (derzeit 150,- Euro Verpflegungsgeld) sowie eines Taschengeldes (40,- Euro). Die Häuser sind somit Teilselbstversorger-Quartiere, das bedeutet, dass sich die Menschen selbst mit Lebensmitteln versorgen und kochen.
Die Zuweisung erfolgt über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, FA 11A, Referat 5 - Flüchtlingswesen.
In den Flüchtlingshäusern der Caritas wird Wert auf eine gute Betreuung der Bewohner*innen gelegt. Primäre Betreuungsaufgaben in den Häusern sind Beratung, Hilfe bei der Bewältigung des Alltages, Abklärung von Perspektiven und Unterstützung bei Behördenkontakten. Nach Möglichkeit werden Deutschkurse organisiert und verschiedene Aktivitäten zur Freizeitgestaltung angeboten.