Rechtliche Sozialberatung

Die Mitarbeiter*innen in der Rechtssozialberatung helfen bei der Klärung von einfachen rechtlichen Anfragen von Menschen mit geringem Einkommen und dadurch erschwertem Zugang zu rechtlicher Beratung.

Die Hilfestellung erfolgt durch allgemeine Beratungsgespräche über unterschiedliche rechtliche Sachverhalte, Interventionen bei Ämtern oder Behörden, Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung und Vernetzung und Kooperation mit anderen Einrichtungen.

Die Beratung wird entweder durch ein persönliches Gespräch, telefonisch oder durch Emailberatung angeboten. Ziel der Rechtsberatung ist es, eine Lösung für das Problem der Klient*innen zu finden, mögliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen oder an zuständige Stellen weiterzuvermitteln.

Die Rechtsberatung ist auf eine aktive Mitwirkung der Klient*innen angewiesen. Dies bedeutet vor allem die Vorlage aller relevanten Unterlagen und Darlegung des maßgeblichen Sachverhaltes, Einhaltung der vereinbarten Termine bei der Caritas und externer Termine und gegebenenfalls die Organisation von Übersetzungshilfen.

 

Angebot

 Die Rechtsberatung der Caritas hilft bei:

  • Anliegen betreffend die  Mindestsicherung, Sozialhilfe, Sozialunterstützung, Wohnunterstützung
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pflegegeld, Pension
  • Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EU-/EWR-Bürger*innen 
  • Verwaltungsstrafen (Außer: Strafen wegen illegalen Aufenthaltes oder Einreise in Österreich)
  • Rückforderung von Leistungen aus der Grundversorgung

 

Neben der Beratung werden folgende Leistungen angeboten

  • Stellungnahmen zu rechtlichen Themen und gesetzlichen Veränderungen
  • Erstellung von Infomaterialien
  • Vorträge und Workshops zu relevanten rechtlichen Themen

Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihren Fragen und Anliegen.

Mail & Telefon

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Onlineberatung

Wir beraten Sie gerne auch online - anonym, einfach und digital:

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