Eine Mitarbeiterin des Familienentlastungsdienst gibt einem Mädchen im Rohlstuhl etwas zu essen

© Tim Ertl

Familien-Entlastungsdienst (FED)

FED, der Familienentlastungsdienst, ist ein mobiler Dienst, der es Angehörigen von Menschen mit Behinderung ermöglicht, persönlichen Freiraum zu bekommen und ihren eigenen Bedürfnissen nachzugehen. Den Menschen mit Behinderung soll es weitestgehend ermöglicht werden, im vertrauten, familiären Umfeld verbleiben zu können und Unterstützung und Förderung für ihre persönlichen Bedürfnisse, Ziele und Wünsche zu erfahren.

Ein Mensch mit einer Behinderung verändert das Familienleben radikal. Seine Pflege, Betreuung und Erziehung erfordert viel Zeit, Zuwendung und Energie. Das bedeutet für alle Beteiligten eine enorme psychische und physische Belastung über viele Jahre hinweg.

Ausmaß und mögliche Orte für Familienentlastung

  • Zu Hause und in der unmittelbaren Lebensumgebung
  • Stundenweise oder tageweise, regelmäßig oder nach Bedarf an 365 Tagen im Jahr
  • Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 0 - 24 Uhr je nach zuerkanntem Stundenkontingent und abhängig von unserer Kapazität

Wer hat Anspruch auf Familienentlastung?


Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung, die in der Familie leben, sowie deren pflegende Angehörige

Betreuung, Pflege und Erziehung für Menschen mit Behinderung

Unterstützung bieten wir in folgenden Bereichen an:

  • Körperpflege
  • Essenszubereitung und -einnahme
  • Begleitung zu Ärzt*innen, Therapien und Behördenwegen
  • Planung von Freizeitaktivitäten
  • Förderung von lebenspraktischen und sozialen Fertigkeiten (Kommunizieren; Lesen/Vorlesen; Singen/Musizieren; kreatives Gestalten, Spielen; Aktivitäten im unmittelbaren Lebensumfeld)
  • Organisation/Koordination weiterer Dienstleistungen
  • Entlastung der Betreuungspersonen

Antrag für Familienentlastung stellen


Familienentlastung ist eine mobile Leistung für Menschen mit Behinderung nach dem steiermärkischen Behindertengesetz. Bei Magistrat, Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft muss im Namen der*des Betroffenen ein Antrag gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt per Bescheid. Das Land Steiermark übernimmt 90% der Gesamtkosten, 10% sind selbst zu tragen. In finanziellen Härtefällen ist es möglich, vom Selbstbehalt befreit zu werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Magª Gerit Sottovia-Simbürger

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Obersteiermark und Flexible Hilfen Region Obersteiermark

Kärntner Straße 13/Top 2 8720 Knittelfeld

G.Sottovia-Simbuerger(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 551

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Elisabeth Schwarzl MA

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Oststeiermark

Business Park 2 8200 Gleisdorf

Elisabeth.schwarzl(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 8316

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Mag.a Lucija Krizanc

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Südweststeiermark und Graz-Umgebung Süd

Hauptplatz 47 8410 Wildon

lucija.krizanc(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 8385

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DGKP Maria Riedrich BA

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Graz & Graz-Umgebung Nord

Grabenstraße 39 8010 Graz

m.riedrich(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 464

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