Wer arbeitet im Carla Shop?

Die Einrichtungen von Carla (Shops, Transport, Sortierung, ReUse) werden als Beschäftigungsprojekte geführt. Hier finden Menschen eine Beschäftigung, die an den Rand des Arbeitsmarktes gedrängt wurden, die aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen Belastbarkeit, aufgrund von Betreuungspflichten u.ä. kein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Bei Carla sind die Projektteilnehmer*innen (sogenannte „Transitmitarbeiter*innen“) zeitlich befristet in vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen mit einer kollektiv vertraglich geregelten Entlohnung angestellt.

Wie wird man Carla-Mitarbeiter*in?

Carla bietet folgenden Personengruppen Beschäftigungsmöglichkeiten:

 

 

Transitmitarbeiter*innen

Zielgruppen sind an den Rand des Arbeitsmarkts gedrängte Personen, bei denen im Rahmen ihrer Betreuung durch das Arbeitsmarktservice oder eines von ihm beauftragten Unternehmens eine Zuweisung erfolgt.

 

Freiwillige

Freiwillige sind herzlich willkommen bei Carla und können im Bereich der Sachspendensortierung ebenso zum Einsatz kommen wie im Verkauf. Entsprechende berufliche Erfahrungen sind von Vorteil, aber keineswegs ein MUSS. Eine professionelle Begleitung des freiwilligen Engagements wird dabei durch die Caritas Steiermark gewährleistet.

 

Zivildiener

Bei Carla kann man auch seinen Zivildienst leisten. Informationen zum wo und wie erhalten sie unter https://www.caritas-steiermark.at/zivildienst/

 

Hauptamtliche Mitarbeiter*innen

Aktuell offene Stellenausschreibungen findet man auf der Homepage der Caritas Steiermark. Offene Stellen werden bei entsprechender Eignung und Bedarf auch ehemaligen Transitmitarbeiter*innen angeboten – bei Carla liegt der Anteil an den hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, die auf diesem Weg ein Dienstverhältnis haben, bei rund 75%.

Inwiefern profitieren die Transitarbeitskräfte von einer Anstellung bei Carla?

Hinter jedem Carla-Shop stehen ein oder mehrere Beschäftigungsprojekte, die von öffentlichen Stellen wie dem AMS, dem Land Steiermark oder dem Europäischen Sozialfonds beauftragt werden. Sie bieten Personen Beschäftigungsmöglichkeiten, die aufgrund ihrer Situation an den Rand des Arbeitsmarkts gedrängt wurden. Sie arbeiten bei Carla in Form von zeitlich befristeten, vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen auf Grundlage einer kollektivvertraglich geregelten Entlohnung.

Während ihrer Beschäftigung in den Bereichen Verkauf, Sachspendensortierung, Transport & Lagerlogistik und ReUse, werden die Projektteilnehmer*innen sozialpädagogisch unterstützt. Das Projekt bietet fachspezifische und persönlichkeitsbildende Gruppenqualifizierung. Neben der Beschäftigung bei Carla wird an einer (Re-)Integration in den ersten Arbeitsmarkt, sowie an einer Verbesserung/Stabilisierung der beruflichen und sozialen Situation gearbeitet.

Wenn bei Carla fixe Stellen geschaffen/neu besetzt werden, werden nach Möglichkeit immer ehemalige Transitmitarbeiter*innen eingestellt.

Mehr zu den Beschäftigungsprojekten der steirischen Caritas unter

https://www.caritas-steiermark.at/hilfe-angebote/menschen-in-not/arbeit/beschaeftigungsprojekte/

Auf welcher Grundlage ergibt sich die Entlohnung der Transitmitarbeiter*innen?

Die Entlohnung erfolgt auf der Basis des Kollektivvertrags für karitative Einrichtungen der katholischen Kirche. Hier gibt es einen eigenen Passus, der die Entlohnung für Transitmitarbeiter*innen regelt und der sich an der Entlohnung des Kollektivvertrags der Sozialwirtschaft Österreich orientiert. Neben dieser Grundlage stellen die Verträge mit den Fördergebern, insbesondere des Arbeitsmarktservices, eine wichtige Grundlage dar, da aus ihnen das Beschäftigungsausmaß und die Aufenthaltsdauer abgeleitet werden.

Warum kommt bei Carla nicht der Handels-KV zur Anwendung

Die Frage, welchen Kollektivvertrag ein Unternehmen anzuwenden hat, wird wesentlich durch den Unternehmenszweck bestimmt. Ein Handelsunternehmen ist gewerblich tätig und hat vordergründig eine gewinnorientierte Zielsetzung. Carla ist dagegen als Beschäftigungsprojekt konzipiert und hat als Primärziel eine soziale Zielsetzung: Die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Randgruppen des Arbeitsmarkts mit entsprechender darauf abgestimmter Betreuung. Folgerichtig ist der entsprechende Kollektivvertrag der Caritas anzuwenden.

Finden die Projektteilnehmer*innen danach einen Arbeitsplatz am 1. Arbeitsmarkt?

Beschäftigung, auch wenn sie im Rahmen von Beschäftigungsprojekten erfolgt, ermöglicht Teilhabe an der Gesellschaft und wirkt sich - im Umkehrschluss der negativen Folgen von Arbeitslosigkeit - positiv auf die Personen aus, die an den Programmen teilnehmen. Sinnstiftende, herausfordernde, auf das Leistungsniveau der Person zugeschnittene Beschäftigungsangebote und eine sozialpädagogische Betreuung mit Unterstützung im Outplacement ermöglichen arbeitsmarktpolitische und soziale Verbesserungen und signifikant höhere Integrationschancen. Abhängig von temporären Faktoren wie zB der konjunkturellen Lage erreichen etwas 20-35% der Zielgruppe über das Transitverhältnis eine Integration in den Arbeitsmarkt. Bei einem Teil der Zielgruppe ist allerdings eine stabile Beschäftigung im primären Arbeitsmarkt unwahrscheinlich – diese können nur mit entsprechender finanzieller Unterstützung in dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen gehalten werden. Programme wie die Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Arbeitssuchende sind aus Sicht der Caritas wichtige Instrumente, um diese Zielgruppen in stabiler Beschäftigung zu halten und sie dauerhaft an dem gesellschaftlichen Gut der Arbeit teilhaben zu lassen.

Wie werden die Beschäftigungsprojekte finanziert?

Träger von Beschäftigungsprojekten werden durch öffentliche Auftraggeber wie das Arbeitsmarktservice, das Land Steiermark oder den Europäischen Sozialfonds beauftragt. Die Leistungen und die Ziele werden in einem entsprechenden Betreuungs- und Beschäftigungskonzept definiert und münden in einen Fördervertrag. Hier wird, in Abhängigkeit von Faktoren wie den vorgesehenen Zielgruppen und der Betreuungsintensität die Höhe der Förderung festgelegt. Im Schnitt liegen diese bei 40-50% der Gesamtkosten. Daneben ist die zu erzielende Eigenerwirtschaftung ein wesentlicher Teil der Gesamtfinanzierung. Die Erlöse aus den Verkäufen finanzieren diesen Projektteil, jede Sachspende und jeder Einkauf liefert also einen Beitrag zu den Zielen des Beschäftigungsprojekts.