Freiwillige Verwaltung des Einkommens

Die freiwillige Einkommensverwaltung wird von der Wohnungssicherung (WOG) der Caritas der Diözese Graz-Seckau angeboten. Sie können Ihre Einkünfte (z.B. Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld oder Teile davon) freiwillig abtreten und auf ein Caritas-Konto überweisen lassen. Die Mitarbeiter*innen der WOG überweisen Ihre regelmäßige Fixkosten wie Miete und Strom.

Der Rest wird an Sie ausbezahlt – je nach Vereinbarung wöchentlich oder monatlich, bar oder per Banküberweisung. So soll sichergestellt sein, dass Sie Ihren fixen Zahlungsverpflichtungen nachkommen und keine weiteren Schulden anhäufen. Zudem können Ratenzahlungen vereinbart werden, mit Hilfe derer Sie Ihre bereits bestehenden Schulden nach und nach reduzieren. Die Einkommensverwaltung ist für Sie kostenfrei.

Voraussetzungen


Sie haben ein regelmäßiges Einkommen, das Sie abtreten können, wie z.B. Lohn bzw Gehalt, Pension, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Notstandshilfe und möchten dieses gerne freiwillig von Mitarbeiter*innen der Caritas verwalten lassen.

Wie können Sie sich zur freiwilligen Einkommensverwaltung anmelden?
 
  1. Sie kontaktieren die Mitarbeiter*innen der WOG aus Eigeninitiative oder Sie sprechen mit Ihrer*Ihrem Sozialarbeiter*in, sodass er*sie den Kontakt herstellen kann.
  2. So erhalten Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch, bei welchem die Möglichkeit der Einkommensverwaltung besprochen werden.
  3. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung und eine Vereinbarung. Darin wird schriftlich festgehalten, welchen Betrag Sie abtreten möchten und welche Zahlungen davon zu leisten sind (z.B. Miete, Strom, Raten).
Folgende Unterlagen, müssen Sie zum persönlichen Gespräch mitbringen:
 
  • Unterlagen über Ihre finanzielle Situation (Einkommensnachweise, Mahnungen, Kreditunterlagen, Mietvorschreibung, Rechnungen, die laufend zu bezahlen sind)
  • Meldezettel
  • Ausweis

Freiwillige Einkommensverwaltung