Schwangere Frau / Pregnant woman

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Anonyme Geburt

Eine anonyme Geburt erfolgt kostenlos in sämtlichen steirischen Kliniken mit einer geburtshilflichen Abteilung. Die Frau muss weder Namen noch sonstige persönliche Daten bekannt geben.

Was bedeutet die anonyme Geburt für das Kind?

Nach der Geburt übernimmt die Kinder- und Jugendhilfe (Magistrat Graz, Bezirksverwaltungsbehörde) die Verantwortung (Obsorge) für das Kind und übergibt es möglichst rasch in die Pflege einer geeigneten Pflegefamilie, der späteren Adoptivfamilie. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Monaten wird die Adoption durchgeführt und in der Folge rechtskräftig.

Wie lange kann sich die Mutter noch anders entscheiden?

Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt bzw. bis zur Rechtskraft der Adoption kann die Mutter ihren Entschluss rückgängig machen. Die Kontaktstelle unter der Nummer 0800 83 83 83 und das zuständige Jugendamt stehen den Frauen dabei zur Seite. Nach Durchführung der Adoption besteht keine Möglichkeit mehr das Kind zurück zu bekommen. Für das Kind kann die Mutter ihre Anonymität aber jederzeit aufheben.

Innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt bzw. bis zur Rechtskraft der Adoption kann die Mutter ihren Entschluss rückgängig machen. Wir als Kontaktstelle Anonyme Geburt und die zuständige Kinder- und-Jugendhilfe stehen den Frauen dabei zur Seite. Nach einer Adoption des Kindes besteht für die leibliche Mutter keine Möglichkeit mehr, die Entscheidung rückgängig zu machen. Sie kann ihre Anonymität für das Kind aber jederzeit aufheben, wobei dies nichts an der Adoption an sich ändert.

Was ist für das Kind wichtig?

Häufig wollen Kinder über seine leiblichen Eltern und Herkunft Bescheid wissen. Nach einer anonymen Geburt erhält das Kind keine Informationen über die Namen seiner Eltern. Daher  empfehlen wir der freigebenden Mutter, soweit es ihr möglich ist, einen Brief über sich, den Vater, Geschwister und die Familie, über ihr Aussehen, ihre Hobbys, die Lebensumstände, … und auch die Gründe für ihren Schritt für das Kind zu verfassen. Diesem Brief können auch Andenken (z.B. ein Ketterl oder Stofftier...) und Fotos beigelegt werden. Beim Verfassen des Briefes stehen den Frauen die Psychologin oder Sozialarbeiterin im Klinikum und die Mitarbeiterin der Kontaktstelle gerne zur Seite.

Sieht sich die Mutter nicht in der Lage einen Brief für das Kind zu schreiben, wird von einem Mitglied des Geburtsteams ein Brief über den Geburtsverlauf für das Kind verfasst. Natürlich kann die Mutter diesen Brief auch erst nach der Geburt verfassen und nachreichen. Besonders dankbar sind die Adoptiveltern, wenn sie allgemeine Informationen über die leiblichen Eltern erhalten, um dem Kind von seiner „ersten“ Mutter (Bauchmama) erzählen zu können.

Der Brief, die Fotos und Andenken können bereits in der Klinik abgegeben werden oder zu einem späteren Zeitpunkt bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe oder der Kontaktstelle hinterlegt werden.

Eine anonyme Geburt ist in folgenden steirischen Kliniken möglich:

  • Deutschlandsberg
  • Feldbach
  • Graz
  • Hartberg
  • Murtal (Judenburg)
  • Hochsteiermark (Leoben)
  • Rottenmann
  • Schladming