Spendenabsetzbarkeit - häufig gestellte Fragen


Spendenabsetzbarkeit

Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!

Betrifft mich das?

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was mache ich, wenn ich meine Spenden nicht steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen möchten, ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie uns dies bekannt geben, damit wir Sie diesbezüglich nicht unnötig anschreiben.

Was muss ich beitragen?

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns einmalig ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Bitte achten Sie auch darauf, mit Ihrer Familie zu klären, wer die Spenden absetzen kann bzw. möchte. Bitte spenden Sie unter dem Namen der Person, die absetzen kann. Nur Einzelpersonen können absetzen.

Welche Vorteile habe ich dadurch?

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Übermittlung der Spendendaten zukommen lassen?

  •  Per Mail an spenden(at)caritas-steiermark.at
  •  Fax 0316 8015 480
  • Telefon 0316 8015 254
  • Per Post an  Caritas der Diözese Graz-Seckau                                                                                     Spender*innenbetreuung, Grabenstr. 39, 8010 Graz

Worauf muss ich achten?

Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Poldi, Gerti, Susi). Wenn Sie einen Doppelnamen haben (Anna Lisa) und dieser ist auf Ihrem Meldezettel NICHT mit Bindestrich geschrieben, reicht es, wenn Sie uns ihren ersten Namen melden. Wenn ihr Name mit Bindestrich geschrieben ist (Anna-Lisa), geben Sie uns bitte beide Namen bekannt.

Warum kann ich auf Erlagscheinen der Caritas kein Geburtsdatum bekannt geben?

Obwohl einige NGOs eine Erlagschein-Variante mit einem Feld für das Geburtsdatum verwenden, hat sich die Caritas entschieden, diese Version nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Der Grund ist, dass die Information auf den Erlagscheinen von den Banken elektronisch ausgelesen und diese bei handschriftlichen Ergänzungen oft nicht korrekt an uns übermittelt werden bzw. bei Erlagscheinen mit eingedruckter Zahlungsreferenz (lange Nummer wie z. B. 505000000117)  nur diese übermittelt wird (Zahlungsreferenz schlägt Verwendungszweck). Zusätzlich haben wir bei einer Spende per Erlagschein oft keine Möglichkeit, Sie bei Unklarheiten zu kontaktieren (weil es vielleicht Ihre erste Spende an uns ist und wir Ihre Kontaktdaten noch nicht kennen). Wenn Sie also ihr Geburtsdatum händisch angeben, es beim Auslesen aber zu einem Fehler kommt, können wir Ihre Spende nicht dem Finanzamt melden, haben aber auch nicht die Möglichkeit, Sie zu kontaktieren. Da wir Ihnen aber zusichern möchten, dass wir Ihre Spende(n) immer einmelden, sobald Sie uns Vor- und Nachnamen (lt. Meldezettel) sowie Geburtsdatum bekannt geben, haben wir uns entschieden, diese Erlagscheinvariante nicht zu nutzen. Wenn Sie uns eine Spende mittels Erlagschein zukommen lassen und diese steuerlich geltend machen möchten, geben Sie uns bitte Ihre Daten per Mail, Post oder telefonisch bekannt. Sie brauchen uns Ihre Daten nur einmal bekannt zu geben, dann melden wir bis auf Ihren Widerruf jedes Jahr ihre Spendensumme an das Finanzamt.

Wer ist für diese Änderung verantwortlich?

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.

Unter diesem Link finden Sie die offiziellen Infos des Bundesfinanzministeriums rund um die neue Regelung: https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html

Warum braucht die Caritas mein Geburtsdatum?

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Wie und wann übermittelt die Caritas meine Spendendaten an das Finanzamt?

Wir werden die Spendendaten in verschlüsselter Form Ende Februar 2018 an das Finanzamt übermitteln. Vorab erhalten Sie von uns noch eine Information, welche Summe wir übermitteln werden, damit Sie diese überprüfen können und wir ggf. vor der Übermittlung noch Korrekturen vornehmen können.

Was mache ich, wenn ich mein Geburtsdatum übermittelt habe, aber meine Spenden nicht mehr steuerlich geltend machen möchte?

Wenn Sie Ihre Spenden nicht mehr absetzen möchten, schicken Sie uns bitte einen schriftlichen Widerruf und wir werden dies in unserer Datenbank vermerken.

  • Per Mail an  spenden(at)caritas-steiermark.at
  • Per Post an: Caritas der Diözese Graz-Seckau                                                                                  Spender*innenbetreuung
                         Grabenstr. 39, 8010 Graz

Kontakt

Spender*innenbetreuung

Erreichbarkeit: Mo-Fr 08:00-12:00

7 TIPPS ZUR SPENDENABSETZBARKEIT

  1. Sie können der Caritas heuer mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben.
  2. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Falle eines Steuersatzes von 36.5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
  3. Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 25.000 Euro beträgt, können Sie bis zu 2.500 Euro absetzen.
  4. Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen, etc. Bitte heben Sie alle Belege auf.
  5. Bei Barspenden (z. B. Haussammlung) bekommen Sie von der Caritas eine Spendenbestätigung.
  6. Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  7. Firmenspenden: 10% des Gewinnes des laufenden Wirtscahftsjahres / des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres

Weiter Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier:

http://www.bmf.gv.at

Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier:

http://service.bmf.gv.at