Kosten


Wie hoch sind die Kosten, und wie viel bekomme ich ersetzt?


Mit einem Bescheid für Freizeitassistenz übernimmt das Land Steiermark 90 Prozent der Gesamtkosten, 10 Prozent sind selbst zu tragen. In finanziellen Härtefällen ist es möglich, vom Selbstbehalt befreit zu werden.

Sie können auch ohne Bescheid an den Angeboten teilnehmen. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen zu den Kosten.

Bei Workshops, Ausflügen und Urlauben fällt ein zusätzlicher Betrag für die Unkosten an.

Wie bekommt man einen Bescheid für die Freizeitassistenz?


Freizeitassistenz ist eine Hilfeleistung nach dem steirischen Behindertengesetz.

Bei Magistrat, Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft muss im Namen der/des Betroffenen ein Antrag auf Freizeitassistenz gestellt werden. Die Bewilligung der Behörde erfolgt per Bescheid.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

DGKS Maria Riedrich BA

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Graz & Graz-Umgebung Nord

Grabenstraße 39 8010 Graz

m.riedrich(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 464

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Magª Gerit Sottovia-Simbürger

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Obersteiermark und Flexible Hilfen Region Obersteiermark

Kärntner Straße 13/Top 2 8720 Knittelfeld

G.Sottovia-Simbuerger(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 551

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Mag.a Lucija Krizanc

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Südweststeiermark und Graz-Umgebung Süd

Hauptplatz 47 8410 Wildon

lucija.krizanc(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 8385

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Elisabeth Schwarzl MA

Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Oststeiermark

Business Park 2 8200 Gleisdorf

Elisabeth.schwarzl(at)caritas-steiermark.at

0676 88015 8316

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