Kosten
Wie hoch sind die Kosten, und wie viel bekomme ich ersetzt?
Mit einem Bescheid für Freizeitassistenz übernimmt das Land Steiermark 90 Prozent der Gesamtkosten, 10 Prozent sind selbst zu tragen. In finanziellen Härtefällen ist es möglich, vom Selbstbehalt befreit zu werden.
Sie können auch ohne Bescheid an den Angeboten teilnehmen. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen zu den Kosten.
Bei Workshops, Ausflügen und Urlauben fällt ein zusätzlicher Betrag für die Unkosten an.
Wie bekommt man einen Bescheid für die Freizeitassistenz?
Freizeitassistenz ist eine Hilfeleistung nach dem steirischen Behindertengesetz.
Bei Magistrat, Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft muss im Namen der/des Betroffenen ein Antrag auf Freizeitassistenz gestellt werden. Die Bewilligung der Behörde erfolgt per Bescheid.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
DGKS Maria Riedrich BA
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Graz & Graz-Umgebung Nord
Magª Gerit Sottovia-Simbürger
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Obersteiermark und Flexible Hilfen Region Obersteiermark
Kärntner Straße 13/Top 2 8720 Knittelfeld
Mag.a Lucija Krizanc
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Südweststeiermark und Graz-Umgebung Süd
Elisabeth Schwarzl MA
Leiterin Mobile Familien- & Behindertenarbeit Region Oststeiermark
Business Park 2 8200 Gleisdorf