Rechtsberatung und Rechtsinformationen
Die Mitarbeiter*innen in der Rechtssozialberatung der Caritas helfen bei der Klärung von einfachen rechtlichen Anfragen, von Personen mit erschwertem Zugang zu rechtlicher Beratung:
https://www.caritas-steiermark.at/hilfe-angebote/menschen-in-not/soziales/soziale-rechtsberatung/
Um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu „ihrem Recht“ ohne Angst vor hohen Kosten zu ermöglichen, führen die steirischen Rechtsanwält*innen in eine unentgeltliche erste Rechtsauskunft durch:
https://www.rakstmk.at/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft-eaa/information
Hier gibt es einige wichtige Rechtsinformationen bspl. Zum außergerichtlichen Tatausgleich, dem elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“), dem Strafregister und vieles mehr:
https://www.neustart.at/at/de/rasche_hilfe/rechtstipps.php
https://www.sucht-promenteooe.at/info/rechtsinformationen/
Suchtmittelgesetz / Neue Psychoaktive Substanzen-Gesetz
§15 Einrichtungen
Mieternotruf der KPÖ
www.kpoe-graz.at/mieternotruf.phtml
+43 316 71 71 08
Führerschein und Drogenkonsum
Der Konsum von Drogen und das Lenken eines Fahrzeuges stellen einen absoluten Widerspruch dar. Die Einschränkung der Fahrtauglichkeit (Müdigkeit, Konzentration, Reaktionsfähigkeit, Wahrnehmung usw.) gefährdet Leben! Wie schnell Drogen im Körper abgebaut werden, hängt stark von der Häufigkeit des Konsums und den eigenen Körpereigenschaften ab. Darum musst du als Verkehrsteilnehmer*in unbedingt auf den Konsum verzichtet werden!
Was passiert jedoch während der Polizeikontrolle?
Anfangsverdacht des Drogeneinflusses am Steuer bei Polizeikontrolle:
Polizei (extra ausgebildete Beamt*innen) kann einen Speichelvortest (Speicheltest P.I.A.² 613S) durchführen. Der Speicheltest sollte Cannabinoide (THC), Opiate, Kokain, Amphetamin, Metamphetamin und MDMA/Ecstasy erkennen. THC nur bedingt im Speichel nachweisbar, Tests versprechen aber genaue Ergebnisse. Qualitativer Test: nur positives oder negatives Ergebnis.
Verweigerung des Tests oder positives Ergebnis hat klinische Untersuchung beim Amtsarzt*bei der Amtsärztin zur Folge:
Die Verpflichtung eines Fahrzeuglenkers bei einer Verkehrskontrolle, sich durch einen*eine Arzt*Ärztin untersuchen zu lassen, schließt nicht die Verpflichtung ein, Harn abzugeben. Erhärtet sich Verdacht nach klinischer Untersuchung beim Amtsarzt*bei der Amtsärztin kann Blutabnahme folgen. Hier bekommt man quantitative Ergebnisse (genaue Werte).
Man sollte unbedingt die Ergebnisse des Blutbefundes einsehen. Laut CheckIt: Nur wenn im Blut aktive Wirkstoffe von THC (Delta-9 THC) festgestellt werden, darf die Lenkberechtigung entzogen werden. Ein positiver Harnbefund ist kein zulässiger Grund für einen Führerscheinentzug. Sollten im Blut keine aktiven Wirkstoffe oder nur Abbauprodukte (THC-COOH) zu finden sein, gilt es unverzüglich die Ausfolgung des Führerscheins zu beantragen.
Auf Opiate werden Substitutionspatient*innen sowieso positiv anschlagen; zusammen mit dem Substitutionsausweis sollte es auch hier keinen Entzug der Lenkerberechtigung geben – es kann sein, dass Fahrtauglichkeit von der Führerscheinbehörde überprüft wird.
Folgen eines positiven Testergebnis:
- Verwaltungsstrafe von 800€ bis 3.700€
- mind. vier Wochen Führerscheinentzug
- Meldung an die Gesundheitsbehörde
- fachärztliches Gutachten –> bevor der Führerschein wieder zurückgegeben wird, kommt es zu einer Vorladung bei einer*einem Amtsärztin*Amtsarzt der Führerscheinbehörde. Diese*Dieser überprüft, ob die betroffene Person fahrtauglich ist. Im Zuge dessen kann ein verkehrspsychologisches sowie ein psychiatrisches Gutachten angefordert werden.
Häufig werden danach regelmäßige Harnbefunde verlangt.
Für alle die nicht sowieso zum Labor geschickt werden (durch die Substitutionsärzt*innen) gibt es die Möglichkeit am Gesundheitsamt Graz einen Harntest zu machen:
Referat für Sozialmedizin
www.graz.at/cms/beitrag/10290786/7746915/Referat_fuer_Sozialmedizin.html
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 12
Tel: +43 316 872-3239
E-Mail: gesundheitsamt@stadt.graz.at
Suchtmittel-Harnuntersuchung: gültig auch für die Führerscheinstelle
Weitere Möglichkeiten findest Du unter "Schadensminimierung"
Beim psychiatrischen Gutachten wird folgendes erhoben:
- Grund für die Untersuchung, aktueller Anlass
- Vorgeschichte, z.B. bzgl. Suchtmittel, psychischer Krankheiten etc.
- Frühere Krankheiten, Spitalsaufenthalte, Medikamente
- Aktuelle gesundheitliche Situation, körperliche Beschwerden, Laborbefunde etc.
- Biographie
- Neurologische Untersuchung, körperlicher Befund
- Psychische Situation, Verhalten, Stimmungslage, Denken, Konzentration etc.
Verweigerung der klinischen Untersuchung oder der Blutabnahme:
Verweigerung wird mit „Schuldeingeständnis“ gleichgesetzt und dementsprechend sanktioniert.
- erhöhte Verwaltungsstrafe von 1.600 € bis 5.900 €
- Führerscheinentzug für vier Monate
- Nachschulung
Diese Strafen und die Dauer des Führerscheinentzugs betreffen das erstmalige Strafmaß. Im Wiederholungsfall wird die Entzugsdauer verlängert und die Strafen erhöht. Siehe dazu: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541167/127384147/
Gesundheitsbehörde:
Keine Strafanzeige durch Polizei wegen Drogenbesitz, sondern Mitteilung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Die Gesundheitsbehörde erstellt ein fachärztliches Gutachten, ob ein problematische Konsummuster vorliegt und somit eine gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig ist. Wird der Aufforderung zur Aufsuchung der Gesundheitsbehörde nicht Folge geleistet, kommt es zur Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
Gesundheitsbezogene Maßnahmen können sein:
a) die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustandes und/oder
b) die ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung und/oder
c) die klinisch-psychologische Beratung und Betreuung und/oder
d) die Psychotherapie und/oder
e) die psychosoziale Beratung und Betreuung
Telefonische Beratung für drogenspezifische Rechtsfragen:
Verein CheckIt
anonym und kostenlos, jeden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 4000 53660