Kautionsfonds

Der Wohnungskautionsfonds des Landes Steiermark


Der Wohnungskautionsfonds des Landes richtet sich an Österreicher*innen und Menschen mit Niederlassungsbewilligung in Österreich. Die Caritas Beratungsstelle zur Existenzischerung (BEX) oder die Volkshilfe strecken Wohnungssuchenden die Kaution in der Höhe von maximal 1.000 Euro vor. Die Begünstigten verpflichten sich, die Summe innerhalb von drei Jahren in kleinen, leistbaren Monatsraten zinsenfrei zurückzuzahlen. Mit diesen Rückflüssen wird wiederum der Topf für den Kautionsfonds gespeist.

Einkommensgrenze für Bezieher*innen

Das Land Steiermark hat die Einkommensgrenzen für Ein-Personen-Haushalte mit 1.392,00 Euro festgelegt. Bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften liegt die Grenze bei 2.088,00 Euro. Für jedes im Haushalt lebende, Familienbeihilfe beziehende Kind erhöht sich diese um weitere 418,00 Euro.

Anträge können im Erstkontakt im Caritas-Marianum in der Mariengasse 24, 8020 Graz, von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr mit dem Vermerk BEX oder in der nächstgelegenen BEX Regionalstelle abgegeben werden bzw elektronisch unter existenzsicherung(at)caritas-steiermark.at eingereicht werden.

Antrag als Download