Energiekostenberatung bei finanzieller Not

Danke für Ihr Interesse am Programm Wohnschirm Energiesicherung, das wir im Auftrag des Sozialministeriums durchführen. Eine Antragstellung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Sie haben von Ihrem Energieunternehmen einen Abschalttermin erhalten ODER
  • die Energielieferung wurde bereits eingestellt, Ihr Energieliefervertrag jedoch noch nicht gekündigt,
  • und Sie haben bisher noch keine Unterstützung vom Programm Wohnschirm Energie erhalten.

Weitere Informationen zu den Einkommensobergrenzen finden Sie unter www.wohnschirm.at

Für Anfragen kontaktieren Sie bitte energie(at)caritas-steiermark.at