Energiekosten-Unterstützung bei finanzieller Not: Wohnschirm Energie
Sie haben Zahlungsrückstände bei Energielieferanten? Sie müssen drohende Energiekostenrückstände bewältigen? Die Berater*innen der Caritas können Sie über die verfügbaren Unterstützungsleistungen informieren und helfen Ihnen bei der Antragsstellung für die finanzielle Unterstützung bei drohendem oder bestehendem Energiekostenrückstand.
Dieses Angebot, Wohnschirm Energie, ist ein Förderprogramm vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Wir bieten:
- Beratung zu verfügbaren Unterstützungsleistungen für Energiekostenzahlungen
- Beratung bei Energiekostenrückständen
- Unterstützung bei der Antragstellung für das Förderprogramm Wohnschirm Energie
Für wen?
- Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- einen Energieliefervertrag haben oder eine Bestätigung darüber, dass bei ihnen Energiekosten anfallen (z.B. durch Bestätigung von Vermieter*innen, Rechnung über Einkauf von Heizmaterial, …) und
- unter die vom Ministerium vorgegebenen Einkommensgrenzen fallen: Informationen zu Einkommensobergrenzen.
Für nähere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
So funktioniert's
- Um eine Energiekostenunterstützung durch das Programm "Wohnschirm Energie" anzusuchen füllen Sie bitte dieses Formular möglichst vollständig aus oder nehmen Sie direkt Kontakt mit der Beratungsstelle in Ihrer Region (Kontakte am Seitenende) auf. Das Ausfüllen des Formulars ist noch keine Antragstellung. Sie werden bezüglich der Terminvereinbarung kontaktiert.
Zum Formular
Folgende Dokumente werden für eine Förderung benötigt:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweise zu aktuellen Energiekosten und Energiekostenrückständen
- Nachweise über aktuell Einkommen - Nach Erhalt Ihrer Unterlagen melden wir uns mit einem Terminvorschlag für ein Beratungsgespräch. (Leider kommt es hier teilweise zu langen Wartezeiten, wir bitten um Ihre Geduld!)
- Bei diesem Termin stellen wir für Sie den Antrag für Förderungen durch den Wohnschirm Energie.
- Sie erhalten von uns Beratung zu drohenden oder bestehenden Energiekostenrückständen.
- Das Bundesministerium entscheidet über die Genehmigung des Förderantrages. Die Information über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung erhalten Sie direkt und schriftlich von der Abwicklungsstelle des Ministeriums.
WICHTIG: Wir können weder Informationen über die Dauer der Bearbeitung, noch über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung eines Antrags weitergeben. Es besteht kein Rechtsanspruch. - Bei Genehmigung des Antrages wird der bewilligte Betrag durch die Abwicklungsstelle des Ministeriums direkt an das Energieunternehmen überwiesen.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zum Wohnschirm Energie erhalten Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
Kontakt
Wohnschirm Energie der Caritas Steiermark
Wir bitten bevorzugt um Kontaktaufnahme via E-Mail & Formular