Wenn du dich als Migrantin scheiden lässt, musst du Österreich verlassen!
Leider hält sich der Glaube, dass Personen, die nicht die österreichische Staatsangehörigkeit haben und über die Familienzusammenführung hierher gekommen sind, Österreich nach einer Scheidung jedenfalls verlassen müssen und ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Viele Frauen haben deshalb große Angst, sich zu trennen, auch wenn es in der Beziehung viele Probleme gibt.
Oft gibt es aber rechtliche Alternativen! Das österreichische Aufenthaltsrecht ist komplex und jede Situation ist unterschiedlich, mit jedem Aufenthaltstitel sind andere Rechte und Pflichten verbunden. Es gibt aber auch nach einer Scheidung Möglichkeiten, in Österreich zu bleiben, vor allem, wenn es Gewalt gab oder eine gute Integration besteht.
Wenn Sie unsicher sind – kommen Sie zu uns in die Beratung! FemRe bietet kostenlose Rechtsberatung für Frauen an, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.
Nach einer Scheidung bleiben die Kinder immer beim Vater./ Die Obsorge bekommt nach der Scheidung immer die Person, die arbeitet.
In Österreich ist genau gesetzlich geregelt, wer die Obsorge für Kinder hat. Wenn die Eltern verheiratet sind, haben beide Eltern die Obsorge, das bleibt grundsätzlich auch nach einer Scheidung so, außer die Eltern vereinbaren etwas anderes.
Nach einer Scheidung müssen die Eltern aber auch bei gemeinsamer Obsorge entscheiden, wo das Kind hauptsächlich leben soll und wie die Kontakte zum anderen Elternteil ablaufen sollen. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, oder ein Elternteil das Kindeswohl gefährdet, kann ein Antrag auf alleinige Obsorge oder Regelung des Kontaktrechts bei Gericht gestellt werden, wo dann entschieden wird, was das Beste für das Kind ist.
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Wer sich gegen Gewalt zuhause wehrt, bekommt nur Probleme.
Sich gegen Gewalt zu wehren und von einem gewalttätigen Partner zu trennen kann sehr herausfordernd sein. Neben der emotionalen Belastung können damit auch viele andere Schwierigkeiten verbunden sein, gerade wenn es zum Beispiel um gemeinsame Kinder oder die finanziellen Mittel geht. In Österreich gibt es aber ein umfassendes Gewaltschutzsystem – Frauen, die von Gewalt betroffen sind, bekommen Unterstützung von unterschiedlichen Einrichtungen wie der Polizei, Frauenhäusern, Gewaltschutzzentren und Beratungsstellen. Es gibt Möglichkeiten, Schutz bei Gewalt zu bekommen und sich mit Unterstützung selbstbestimmt ein gewaltfreies Leben aufzubauen. Für viele Probleme können gemeinsam Lösungen gefunden werden!
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In der Arbeit lasse ich mir alles gefallen, damit ich in Österreich bleiben darf.
Leider gibt es immer wieder Arbeitgeber*innen, die ihre Arbeitnehmer*innen nicht gut behandeln, sie unter Druck setzen und von ihnen mehr verlangen als gesetzlich erlaubt ist. Auch viele Frauen mit Migrationshintergrund finden sich in solchen prekären Arbeitsverhältnissen wieder, weil es nicht einfach ist, einen guten Job zu finden, wenn man noch nicht so gut Deutsch spricht und vielleicht die Ausbildung aus dem Herkunftsstaat nicht anerkannt wird. Hinzu kommt dann oft die Angst davor, auch das Aufenthaltsrecht in Österreich zu verlieren, wenn man den Job nicht mehr hat, weshalb sich viele Frauen lange Zeit eine unfaire Behandlung am Arbeitsplatz gefallen lassen. In Beratungsstellen können Sie Ihre Situation schildern und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden!
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Die Fluchtgründe von Frauen spielen im Asylverfahren keine Rolle.
Es gibt viele Gründe, weshalb Personen aus ihrem Herkunftsland flüchten müssen, die vor allem Frauen treffen. Das kann zum Beispiel eine drohende Zwangsheirat sein, häusliche Gewalt, vor der es im Herkunftsstaat keinen Schutz gibt, FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting) oder geschlechtsspezifische Gewalt, die oft vor allem alleinstehende Frauen trifft. In manchen Ländern werden Frauen auch stark diskriminiert oder sogar bedroht, vor allem, wenn sie selbstbestimmte und freie Entscheidungen treffen wollen, z.B. sich scheiden lassen, für Frauenrechte demonstrieren oder einfach nur, weil sie Frauen sind. Viele Frauen wissen nicht, dass das auch im Asylverfahren wichtige Gründe sein können, weshalb sie in Österreich Schutz bekommen müssen.
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Als Frau kann ich mich nicht scheiden lassen!
In Österreich ist gesetzlich genau geregelt, wie man sich scheiden lassen kann. Männer und Frauen haben dieselben Rechte. Scheidungen erfolgen immer bei Gericht, es gibt aber verschiedene Arten, die Scheidung durchzusetzen. Viele Personen lassen sich einvernehmlich scheiden, das heißt, dass sie sich einigen können, wie ihre Angelegenheiten nach der Scheidung geregelt werden und auch gemeinsam einen Antrag bei Gericht stellen. Manchmal kann man allerdings keine einvernehmliche Lösung finden, dann gibt es die Möglichkeit, eine Scheidungsklage einzubringen, wenn ein Ehepartner eine schwere Eheverfehlung gesetzt hat (z.B. Gewalt oder Ehebruch). Auch bei mehr als 3 -jähriger häuslicher Trennung kann man sich einfacher scheiden lassen.
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Femre - Rechtsberatung für Migrantinnen